Die Badische Zeitung blamiert sich erneut

Für eine Zeitung, die einen gewissen Anspruch hat, ist das Verhalten der BZ in den letzten Monaten nur noch traurig und bestürzend.

Anders als die Oberbadische Zeitung, die einen zwar kurzen, aber doch neutralen Bericht über die erste Querdenker-Demo in Lörrach brachte, wurde diese von der BZ total ignoriert – obwohl sie noch nicht einmal die Redaktion verlassen müssten um zu berichten, denn die Demo fand direkt unter den Fenstern des Lörracher Redaktionsbüros statt. Das ist Blamage Nummer eins.

Blamage Nummer zwei ist die Art und Weise, wie sie versucht, unliebsamen Kommentatoren das Schreibrecht zu entziehen – mit fadenscheinigen Hinweisen auf ihre Netiquette. So wurde mir (zu wiederholte Male) das Schreibrecht entzogen, mit einer ziemlich peinlichen Begründung. Es ging um Kommentare zum Thema Impfen bei diesem Artikel.

Ich erhielt also eine Mail folgenden Inhaltes:

… im Sinne einer sachlichen und fairen Diskussionskultur in unseren Kommentarspalten auf BZ-Online bestehen wir auf die Einhaltung unserer Netiquette-Regeln, einzusehen unter http://www.badische-zeitung.de/service/netiquette.html.

Im Kommentarverlauf des Artikels https://www.badische-zeitung.de/der-ansturm-auf-die-grippe-impfung-ist-in-suedbaden-riesig#196956093 haben Sie trotz mehrerer Verwarnungen (Abmahnungen erfolgten per E-Mail am 10.06.2020, 26.06.2020 und 03.08.2020) erneut Falschinformationen / Verschwörungstheorien in unserem Forum veröffentlicht. Wir haben Ihr Kommentatoren-Profil aus diesem Grund gesperrt. Wir werden Ihr Profil nach vier Wochen wieder freischalten.

Ich schrieb darauf zurück:

„Würden Sie mich bitte aufklären, gegen welchen Punkt Ihrer Netiquette ich verstoßen haben soll?
Ich habe weder diskriminiert, beleidigt, jemanden persönlich angegriffen noch provoziert.
Ich bin mit Echtnamen registriert.
Ich habe zu dem Thema geschrieben.
Ich habe weder zitiert noch Urheberrechte verletzt.
Ich habe weder Werbung betrieben noch personenbezogene Daten veröffentlicht.
Ich habe nicht gegen geltende Gesetze verstoßen.
Ich habe nicht in Großbuchstaben geschrieben.
Ich habe nicht gespammt.
Ich habe nur ein Profil.
Ich habe weder Obszönitäten, Pornographie oder Hasspropaganda veröffentlicht.
Ich habe nicht zu Gewalt aufgerufen.
Ich habe keine bewusst falschen Aussagen getroffen.
Ich habe weder beleidigt noch entwürdigt.
Ich habe nicht zu Demonstrationen oder Kundgebungen aufgerufen.
Ich habe keine Links zu schwer überprüfbaren externen Webseiten gepostet.
Ich habe auf Deutsch geschrieben.

Also – warum wird mein Profil gesperrt?
Reine Willkür, wie gerade vieles in diesem Lande?

Und, oh Wunder, es kam eine Antwort:

Ihr Kommentarprofil wurde wegen mehrfacher Verbreitung von falschen Behauptungen und Verschwörungstheorien gesperrt.
Auszüge aus den entsprechenden Kommentaren:

14.10.2020, 23:57 Uhr: „Wenn also gegen Influenza erfolgreich geimpft wird, bekommen Cornavieren mehr Platz.
Das zeigt auch die Statistik: In den Ländern, in denen die Grippe-Durchimpfungsrate bei menschen +65 Jahre am höchsten ist, ist auch die Zahl der Corona-Toten am höchsten.“

14.10.2020, 15.10.2020: „Bitte, recherchieren Sie doch mal, ob die Daten und Ereignisse so stattgefunden haben, wie das hier behauptet wird. https://telegra.ph/Wie-die-Fehlannahme-des-behaupteten-SARS-CoV-2-begann-10-08“ (= unseriöse Quelle mit Verschwörungsinhalten)

Verbreitung von Verschwörungstheorien unter dem Artikel https://www.badische-zeitung.de/alexej-nawalny-macht-urlaub-im-schwarzwald-unter-polizeischutz#196961812

Ursprungs-Kommentar 14.10.2020, 13:29 Uhr:

„Herrn Navalny ist auch zuzutrauen, dass er das absichtlich gemacht hat. Er wird ja eh aus dem Westen bezahlt, und das war sein Auftrag. Trink mal irgendetwas was Dich zwar etwas krank macht, aber nicht umbringt. Dann machen wir einen großen Skandal.
Und als beohnung darfst Du dann mit Family auf unsere Kosten im Schwarzwald Urlaub machen. Ist doch ein fairer Deal, oder?“

Meine Antwort darauf:

„Die Virus-Interferenz ist ein durchaus bekanntes Phänomen, an dem auch intensiv geforscht wird.
Die jetzigen Erkenntnisse sind so wie ich es geschrieben habe, dass eine Viruserkrankung eine andere, nachfolgende Erkrankung verhindert oder abschwächt.
Allein auf Pubmed finden Sie 2.422 Suchresultate zu dem Stichwort:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/?term=%22viral+interference%22

In der Anlage finden Sie eine Grafik, die die von mir angesprochen Korrelation zeigt. Sie können die Daten ja selber nachforschen, ich habe Ihnen sogar geschrieben wo Sie die Quellen finden.
Warum behaupten Sie einfach, dass das falsch wäre?

In der dem anderen Fall habe ich Sie nur gebeten, etwas zu recherchieren. Ich habe mitnichten behauptet, dass es so ist.
Also fällt dieser Anschuldigungspunkt schonmal weg.

Und auch im Fall Navalny habe ich nicht behauptet, dass er das so gemacht hat. Ich habe geschrieben, dass ich ihm das zutraue.
Also auch kein Anschuldigungspunkt.

Fazit: Ihre Behauptung, dass ich „Verschwörungstheorien“ oder „Falschmeldungen“ verbreiten würde, ist grundlos und falsch. Heute genauso wie bei den vorherigen Abmahnungen.

Man sieht also, dass die BZ es noch nicht einmal fertig bringt, einfachste Recherchen durchzuführen, wie beispielsweise die Grippe-Durchimpfungsrate bei Menschen über 65 in Relation zu setzen mit der Corona-Sterblichkeit. Obwohl ich ihnen schon mitgeteilt habe, wo sie die Quellen finden.

Auch das Leseverständnis ist mangelhaft. Wenn ich sie bitte, etwas zu recherchieren, oder eine Meinung äußere, die eindeutig als Meinung gekennzeichnet ist, wird das als „Verbreitung von Falschinformationen“ gekennzeichnet. Ein sehr seltsames Verständnis von Meinungsfreiheit und Diskussionskultur von Seiten einer Zeitung, die sich „liberal“ nennt.

Interessant ist übrigens, dass die „Löschtaste“ der BZ-Kommantarwächter immer dann besonders schnell anspringt, wenn es um „alternative“ Gesundheitsthemen geht. So wurden beispielsweise alle Hinweise und Kommentare, die ich über die Verwendung von Chlordioxid als Mittel gegen virale und bakterielle Erkrankungen geschrieben habe, sehr schnell und gnadenlos gelöscht. Obwohl Chlordioxid als Trinkwasserdesinfektionsmittel zugelassen ist und die z.B. in der in Equador durchgeführten Studie angewendeten Dosierungen ca. 0,1% der LD50 (Lethale Dosis 50, bei der die Hälfte der Versuchstiere sterben) entspricht.


2 Antworten auf „Die Badische Zeitung blamiert sich erneut“

  1. Sehr geehrter Herr Ferger

    Ich hab gerade die Besagte Studie von Herrn A***** Kalck** gefunden und mir dieses Schriftstück angesehen. Hatten Sie schon die Möglichkeit dieses Objekt zu übersetzen. In meinen Bekanntenkreis und Freundeskreis sehen auch wie die aktuelle Situation etwas kritisch und wissen über die Wirkung der ungenannten Subtsanz.

    Mit freundlichen Grüßen
    TheTraveler

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