Heute, am 17.5.2024, wurde von Landrätin Dammann nicht nur eine Haushaltssperre verhängt, sondern es wurden auf der heutigen Kreistagssitzung auch die Weichen gestellt für den kommenden sozialen Kahlschlag zugunsten einer Intensivierung ideologisch geprägter „Kliamschutzprojekte“ und einem Blankocheck für Geflüchtete.
Um dies zu verstehen, muss ich etwas ausholen:
Wie sich ein Landkreis entwickeln soll und wo politische Schwerpunkte gesetzt werden sollen, wird in der sog. „Zukunftsstrategie“ beschlossen, die vom Kreistag verabschiedet wird. Unterhalb dieser Strategie werden für alle Fachbereiche strategische Handlungsfelder definiert, die langfristige Ziele darstellen.
In jedem Jahr werden strategische Schwerpunkte beschlossen, alle Beschlüsse außerhalb der täglichen Routine sollen der Umsetzung eines dieser strategischen Schwerpunkte dienen.
Unterhalb dieser strategischen Schwerpunkte werden in einigen Bereichen sog. Wirkungsziele beschlossen, die beschreiben, was erreicht werden soll. Aus diesen Wirkungszielen leiten sich dann sog. Leistungsziele ab, in denen beschrieben wird, was getan werden muss um die Wirkungsziele zu erreichen, und daraus werden dann konkrete Maßnahmen festgelegt.
Strategische Schwerpunkte und Wirkungsziele beschreiben also das, auf was der Landkreis seinen Fokus legt und was er erreichen will. Veränderungen in diesen Punkten wirken sich also langfristig aus.
Wer dies nachlesen will, kann dies im Haushalt 2023 tun, der hier heruntergeladen werden kann.
In der heutigen Kreistagssitzung wurden vorzeitig und nur in der Gruppe „Zukunftsstrategie“ vorbesprochen, einige Schwerpunkte und Wirkungsziele für 2024 massiv verändert. Diese Veränderungen werden in dieser Übersicht dargestellt. Die in der zweiten Spalte aufgeführten Kürzel PG xx.xx beziehen sich auf die „Produktgruppen“ im Kreishaushalt, wo sie zu finden sind.
Interessant war, dass zu diesem Tagesordungspunkt, der als erster aufgerufen wurde, niemand etwas sagen wollte. Ich war also der einzige, der einen inhaltlichen Beitrag gegeben hat. Hier mein Beitrag im Wortlaut:
Erstmal möchte etwas zu den beiden Passagen sagen
„Die Wärmeversorgung ist bis 2040 klimaneutral gestaltet“
und
„Die Verwaltung des Landkreises ist bis 2030 klimaneutral.“
Klimaneutral bedeutet de facto die Installation einer Wärmepumpe, wenn kein Anschluss an ein Wärmeverbundnetz erfolgen kann.
Vonovia hat kürzlich gemeldet, dass 70 installierte Wärmepumpen nicht angeschlossen werden konnten, weil das Stromnetz nicht die nötige Kapazität hatte.
Es ist ja schön und gut solche Vorgaben zu machen – wenn im Winter dann die Wärmepumpen auf Volllasst laufen, muss auch genügend Strom da sein und vor allem muss die Kapazität der Leitungen vorhanden sein.
Weiterhin erfordert diese Aussage eine vollständige Umstellung des motorisierten Individualverkehrs auf elektrische Antriebe. Deren Batterien müssen bekanntlich ab und zu mal geladen werden.
Ich möchte dies zum Anlass nehmen um zu fragen, wie es grundsätzlich mit der Stromleitungskapazität im Landkreis aussieht, vor allem in den kleineren Gemeinden mit vielen Einfamilienhäusern, die ja jetzt sukzessive auf Wärmepumpen umgerüstet werden müssen, wo der Stromleitungsbau schon vor langer Zeit erfolgt ist und wo die Bewohner natürlich auch auf Elektromobilität umsteigen und ihre E-Autos zu Hause laden wollen, aber natürlich auch für die Städte, wo Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser und Wohnblocks natürlich ganz andere Dimensionen haben müssen, ebenso die Kapazitäten der Ladestationen in den Tiefgaragen und an den Laternenpfählen.
Ist schon mal beispielhaft durchgerechnet worden, wie viel elektrische Energie ein Ort wie z.B. Hausen benötigt, wenn alle Häuser mit Wärmepumpen ausgerüstet sind und alle jetzigen Autos durch Autos mit elektrischem Antrieb ersetzt wurden, die regelmäßig aufgeladen werden? Ebenso sollte dies mal beispielhaft durchgerechnet werden für Stadtteile mit Mehrfamilienhausbebauung, z.B. Weil Innenstadt.
Weiterhin möchte ich etwas sagen zu den Umformulierungen im sozialen Bereich.
Wir streichen hier konkrete Zusagen und Wirkungsziele:
die Verhinderung von Obdachlosigkeit,
die Integration obdachlos gewordener Menschen,
die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am schulischen, sozialen und kulturellen Leben,
die Verbesserung der Chancen auf Teilhabe von Kindern aus armen Familien.
und ersetzen dies durch eine nichtssagende, unkonkrete Floskel.
Auf der anderen Seite verpflichten wir uns, dass alle geflüchteten Menschen im Landkreis die Möglichkeit auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft haben. Wir sagen also geflüchteten Menschen etwas zu, was wir Obdachlosen und Kindern und Jugendlichen aus armen Familien ect. nicht mehr ausdrücklich zusagen. Vor allem haben wir es nicht in der Hand, wie viele Geflüchtete wir noch unterbringen und versorgen müssen. Weiterhin ist die Zusage, dass alle geflüchteten Menschen die vorläufige Unterbringung innerhalb der gestztlichen Fristen verlassen, auch nicht umsetzbar, denn wir können keinen Wohnraum herbeizaubern.
Die konkrete Umsetzung der Änderungen in der Strategie würde bedeuten dass wir im Landkreis flächendeckend das machen, was die Stadt Lörrach in der Wölblinstraße gemacht hat, nur ohne den bisherigen Mietern eine neue Wohnung anzubieten, denn die Verhinderung von Obdachlosigkeit ist ja kein strategisches Ziel mehr.
Auch die Streichung der expliziten Aufgaben für die Kooperationspartner im sozialen Bereich ist als ein Vorgriff auf massive Kürzungen zu sehen. Wollen wir das wirklich so mittragen?
Wir ersetzen also das soziale Leben durch ideologischen Klimaschutz, es ist uns egal, ob Menschen obdachlos werden, ob Kinder und Jugendliche aus armen Familien nicht mehr am Leben teilhaben können, Hauptsache jedes Haus hat eine Wärmepumpe und die Autos fahren elektrisch?“
Die Antwort der Verwaltung auf den ersten Teil meines Beitrages war, dass die Bereitstellung von Strom und den benötigten Leitungen eine privatwirtschaftliche Aufgabe der Energieversorger sei, dass der Landkreis darauf also keinen Einfluss habe. Allein aus dieser Antwort wird die Absurdität und Abgehobenheit dieses Beschlusses deutlich.
Zum zweiten Teil meines Beitrages antwortete Frau Dammann und meinte, dass ich das nicht richtig verstanden hätte und das das natürlich nicht so gemeint wäre. Wenn es nicht so gemeint ist, warum werden dann diese Wirkungsziele beschlossen?
Die AfD hat noch eine getrennte Abstimmung der einzelnen Änderungen beantragt, dieser Antrag wurde aber angelehnt, und ohne weitere Diskussion wurden diese Änderungen der Strategie für 2024 mit 8 Gegenstimmen (4 von der AfD, drei aus den Reihen der FDP und Freien Wähler, und von mir) beschlossen.
Für mich ist eindeutig – auch wenn Frau Dammann dies in einem kurzen persönlichen Gespräch vehement bestritten hat – dass diese Änderungen einen sozialen Kahschlag vorbereiten. Denn es gelten nur noch die sozialen Mindeststandards, ein besonderer Fokus wird nicht mehr darauf gelegt, dass Menschen nicht obdachlos werden, dass Kinder aus armen Familien am sozialen Leben teilhaben können etc.
Bis jetzt wurde beschrieben, wie die Kooperationspartner im sozialen Bereich – die im Landkreis Lörrach m.E. eine gute Arbeit leisten – ihre Arbeit machen sollen und welche Ziele sie damit verfolgen sollen. Nach der Änderung wird nur allgemein auf die „Sozialstrategie“ (Seite 391 ff des Haushaltsplanes) verwiesen.
Auf einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um eine Leitlinien für Bau und Sanierung der Gebäude des Landkreises. (Teil 1 und Teil 2). Auch hier eine konsequente Fortschreibung ideologischer Ziele. Aufgefallen ist mir, dass konkrete Mindesttemperaturen angegeben werden, die aber teilweise unterhalb derer sind, die in den gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten festgeschrieben sind.