Maskenpflicht auf einer Kreistagsklausur & Diskussion

Sehr geehrte Frau Dammann

Sie haben gestern (auf der Kreistagsklausur) von mir gefordert, eine MNB aufzusetzen.

Da ich dieser Forderung nicht Folge leisten wollte, da ich sie weder als rechtmäßig, sinnvoll, angemessen noch verhältnismäßig ansehe, musste ich die Veranstaltung leider vorzeitig verlassen. Das bedauere ich sehr, weil mir das Thema des öffentlichen Nahverkehrs und der Verkehrsentwicklung am Herzen liegt und ich diese sehr wichtig finde.

Für mich ist es wichtig, bei einer Diskussion mit anderen Menschen die Emotionen und Gefühle meines Gegenübers wahrzunehmen, um die Aussagen und Mitteilungen besser zu verstehen und auch zu sehen, wie das, was ich sage und tue, bei meinem Gegenüber ankommt. Diese spiegeln sich vor allem in der Mimik des Gesichtes, wir Menschen haben eine sehr feine Wahrnehmung, um aus dem Gesichtsausdruck des Gegenübers seine Gefühle und Emotionen zu erfassen. Mit einer MNB entfällt dieser sehr wichtige Bestandteil der zwischenmenschlichen Kommunikation, diese wird ausschließlich auf das gesprochene Wort und die Wissensvermittlung beschränkt. Um Inhalte und Wissen zu vermitteln, würde eine Telefonkonferenz oder eine Sprachnachricht ausreichen, dann müssen wir uns nicht physisch treffen, den ganzen Aufwand betreiben und viel Geld ausgeben.

Ich bitte Sie deshalb, mir mitzuteilen mit welcher rechtlichen Begründung Sie von mir (und auch den anderen Kreistagskollegen) gefordert haben, eine MNB aufzusetzen.

In der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gibt es unter § 3 eine Liste mit Einrichtungen oder Orten, an denen eine MNB erforderlich ist oder empfohlen wird. Kreistagssitzungen oder –klausurtagungen gehören nicht dazu.

Unter § 10 Abs. 4 sind Veranstaltungen von Einrichtungen der Selbstverwaltung und Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, ausdrücklich von der Verpflichtung entbunden, ein Hygienekonzept zu erstellen oder Hygieneanforderungen nach § 4 zu erfüllen. Auf die Kreistags-Klausurtagung treffen diese beiden Punkte zu, es ist eine Veranstaltung der kommunalen Selbstverwaltung deren Thematik die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge ist. Ein fehlendes Hygienekonzept oder Nichterfüllung der Hygieneanforderungen sind also auch keine Gründe, das Tragen einer MNB zu verlangen, abgesehen davon waren offensichtlich alle Hygieneanforderungen nach § 4 auch in dem Gruppenraum, wo die Diskussion stattfand, erfüllt.

Ich hatte Sie auch darauf hingewiesen und Sie konnten es selber sehen, dass ich zu den rechts und links von mir sitzenden Personen einen ausreichenden Abstand eingehalten habe, außerdem war das Fenster neben mir geöffnet, wie auch noch weitere Fenster des Raumes. Es wurden also die in § 2 geforderten allgemeinen Abstandsregeln und auch die Hygieneanforderungen nach § 4 eingehalten, obwohl dies nicht verpflichtend ist.

Ich habe leider nicht gezählt, wie viele Personen im Raum waren, aber ich bin überzeugt, dass noch nicht einmal die Anzahl von 20 Personen, die in § 9 als Ansammlung gilt, überschritten wurde. Insofern ist nach § 2 die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern ausschließlich eine Empfehlung, keine Verpflichtung, soweit die Räume, in denen wir uns befanden, als „öffentlicher Raum“ im Sinne des Gesetzes definiert werden. Wenn ein Veranstaltungsraum, in dem eine geschlossene Veranstaltung stattfindet, im Sinne dieses Gesetzes nicht als öffentlicher Raum definiert wird, sind die Abstandsregeln nach § 2 ausschließlich Empfehlungen, da eine Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes in § 2 Abs. 2 nur im öffentlichen Raum gilt.

Da ich nicht gefunden habe, wie im Sinne der Corona-Verordnung „öffentlicher Raum“ definiert wird, können Sie mir hier sicherlich die Stelle mitteilen, wo ich diese Definition finde. Ich bedanke mich für Ihre Klarstellung.

Antwort

Sehr geehrter Herr Ferger,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.09.2020. In dieser Nachricht wünschten Sie eine Klarstellung auf welcher Grundlage die Aufforderung eine Maske zu tragen erfolgte.

Es ist richtig, dass bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) keine unmittelbare Anwendung auf Veranstaltungen der Organe der kommunalen Selbstverwaltung finden. Der für gewisse Punkte fehlende gesetzliche Zwang entbindet das Gremium und uns alle aber nicht von der Verantwortung den aktuellen Gefahren durch die Ausbreitung des Virus zu begegnen. Entsprechend wurde für die Veranstaltung auch ein Hygienekonzept erarbeitet. Dieses stellte fest, dass im Plenum des großen Saals die erforderlichen Abstände garantiert werden können und dort daher eine Maskenpflicht am Platz entfallen kann. An den übrigen Orten der Veranstaltung war daher grundsätzlich eine Maske zu tragen, da Abstände dort nicht garantiert werden konnten. Eine Ausnahme hiervon bestand lediglich beim Verzehr von Speisen und Getränken, für die es aus diesem Grund besondere räumliche Vorkehrungen gab und auch die hohe persönliche Verantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer betont wurde.

Dieses Konzept wurde bei der Veranstaltung mehrfach vorgestellt und nach meiner Wahrnehmung auch als gemeinsame Arbeitsgrundlage akzeptiert, die diese Veranstaltung ja erst möglich gemacht hat. Entsprechend sah ich es als meine Pflicht an, Sie in einer Situation, in der es aufgrund des Konzeptes eines Tragens der Maske bedurfte, aufzufordern die Maske aufzusetzen. Die Aufforderung erfolgte im Rahmen des Hausrechts, welches ich als Vorsitzende des Kreistags in diesem Moment wahrzunehmen hatte, um dem vereinbarten Hygienekonzept Geltung zu verschaffen.

Ich bedaure, dass Sie sich nicht im Stande sahen der Aufforderung Folge zu leisten.

Erwiederung

Sehr geehrte Frau Dammann

Danke für Ihre Antwort, in der Sie leider meine Frage nicht beantworten, ob die Kreistagsklausur im öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum – im Sinne der Corona-Verordnung des Landes – stattfand. Ich möchte Sie bitten, mir diese Antwort noch nachzureichen.

Ich bedauere sehr, dass Sie so einseitig ausschließlich den alarmistischen Angstphantasien eines Herrn Drosten, Lauterbach, Söder und anderen zu folgen scheinen und die wissenschaftlich begründeten Klarstellungen eines Herrn Bhakdi, Wodarg, Streek und anderen nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Zu eine ausgewogene und realistische Sichtweise der Situation werden Sie so wohl nicht kommen können, ebenso wenig wird sich eine faktenbasierte Diskussion und Diskussionskultur entwickeln können.

Auf den Besteller von Prof. Bhakdi hatte ich Sie schon einmal hingewiesen, ich bedauere auch, dass Sie offensichtlich auch die von ihm dort geschilderten Fakten ignorieren.

Ich sehe für mich keinen Grund, einem absolut übertriebenen und dazu noch absurd unkonsequent durchgeführten „Hygienekonzept“ Folge zu leisten. Wie anders als absurd kann man es nennen, wenn die gleichen Kreistagskollegen zu fünft oder sechst um einen kleinen Stehtisch stehen und sich kaffeetrinkend und essend angeregt unterhalten, wenige Minuten später aber bei Diskussionen in einem großen, gut gelüfteten Saal oder in einem großen, gut gelüfteten Raum eine Mund- und Nasen-Bedeckung tragen müssen?

Dass Sie mich mit Ihrem Hausrecht zwingen wollten, bei diesem Theater mitzuspielen, bedauere ich sehr.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Aufstellung des BfArM hinweisen:
Die von den meisten der Kreistagskollegen getragenen MNBs entsprechen der dort in der ersten Spalte aufgeführten Kategorie, die für den privaten Gebrauch gedacht sind und bei der eine Schutzwirkung nicht nachgewiesen ist.

Sie hatten am Eingang industriell gefertigte Mund- und Nasen-Bedeckungen ausgelegt. Auch sie entsprechen der in der ersten Spalte aufgeführten Kategorie.

Da diese weder getestet noch zertifiziert sind, trifft Sie eine besondere Verantwortung, wenn Sie solche nicht-getesteten und nicht-zertifizierten MNBs in den Verkehr bringen.

Haben Sie sich versichert, dass diese MNBs auf Schadstoffe geprüft sind und keine schädlichen chemischen Stoffe ausdünsten?

Haben Sie sich versichert, dass diese MNBs keine Fasern absondern, die in die Lunge gelangen können?

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch darauf hinweisen, dass das demonstrative „Masken-Video“, das Sie uns vorgeführt haben, einen inkorrekten und möglicherweise schädlichen Gebrauch der Maske zeigte, da sich Ihre Mitarbeiterin vor dem erneuten Aufsetzen der Maske nicht die Hände gewaschen hat. Das BfArM (und andere Institutionen) weisen ausdrücklich darauf hin, dass vor dem Anziehen einer MNB die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden sollen. Anderenfalls kann es zu einer schnellen Verpilzung und Verkeimung der MNBs kommen, wie das schweizerische Konsumentenmagazin K-Tipp kürzlich nachgewiesen hat. Was nun schädlicher ist, die abstrakte Möglichkeit, an einem Virus schwer zu erkranken, oder längere Zeit mit Pilzsporen und Bakterien angereicherte Luft einzuatmen, ist für mich jedenfalls eindeutig.

Das Gesundheitsamt des Landkreises hat die Aufgabe, die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Es besorgt mich sehr wenn ich sehe, wie gedankenlos Menschen den industriell – meist irgendwo in Fernost – gefertigten MNBs Vertrauen schenken und damit ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.

Und wer beobachtet, wie sorglos und unprofessionell die Menschen mit ihren MNBs umgehen, kann zum Schluss kommen, dass die durch Bußgelder erzwungenen Maskenpflichten eine größere Gefahr darstellen als die abstrakte Gefahr einer schweren Erkrankung durch das Covid-19 Virus. Hier wird die Gesundheit der Menschen einer Ideologie geopfert und leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Vollständig ignoriert werden offensichtlich auch die Gefahren, die für die seelische Gesundheit insbesondere von Kindern und labilen Erwachsenen durch das Maskentragen ausgeht. Sie leiden besonders darunter, wenn sie die Emotionen und Gefühle ihrer Bezugspersonen nicht mehr wahrnehmen können. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf die erste Studie zu psychologischen und psychovegetativen Beschwerden durch die aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen hinweisen, in der es u.a. heisst: „Zum anderen hat „die Maske“ das Potenzial, über entstehende Aggression starke psychovegetative Stressreaktionen zu bahnen, die signifikant mit dem Grad belastender Nachwirkungen korrelieren.“ Um die sorgfältige Auswertung dieser Studie und ihre Berücksichtigung in allen Aktionen des Gesundheitsamtes möchte ich sehr bitten.

Ich bedauere sehr, dass Sie nicht nur bei diesem absurden Theater mitspielen, sondern sich auch noch an der Regie beteiligen und alle beschriebenen Folgen als „Kollateralschäden“ billigend in Kauf nehmen.

Antwort

Sehr geehrter Herr Ferger,

Ihre weitere Nachricht habe ich erhalten. Es dürfte Sie nicht überraschen, dass ich die darin enthaltenen Äußerungen inhaltlich nicht teile, sondern wiederum einige der Thesen als abwegig, wenn nicht gefährlich, bewerten muss.

Was Ihre konkrete Nachfrage zur Öffentlichkeit/Nicht-Öffentlichkeit angeht, denke ich, dass bereits aus meiner letzten Nachricht ersichtlich war, dass dieser Aspekt für die Sie bewegende Frage hinsichtlich des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung im konkreten Fall keinerlei rechtliche Relevanz hat. Aber gerne teile ich Ihnen hierzu meine Auffassung mit: Es liegt bei einer Klausurtagung in der Natur der Sache, dass sie nicht-öffentlich stattfindet.

Erwiederung

Sehr geehrte Frau Dammann

Danke für Ihre Antwort.

Ich stelle mit Verwunderung fest, dass Sie offensichtliche Tatsachen, wie z.B. die eklatante Gesundheitsgefahr durch verkeimte, verpilzte und sonstwie unhygienische MNBs, verbunden mit falscher Handhabung, wie sie überall offensichtlich zu sehen ist – auch auf dem von Ihnen vorgeführten Video – als „These“ bezeichnen. Auch die Tatsache, dass die Qualität der im Handel befindlichen oder selbstgebastelten MNBs ungeprüft ist, qualifizieren Sie als „These“ ab, ebenso die Ergebnisse der ersten umfassenden Studie über die psychischen und psychovegetativen Schäden, die durch das Tragen von MNBs bei labileren Menschen und Kindern hervorgerufen werden können. Dies kann ich nur als unverantwortlich bezeichnen.

Wer kommt denn für Schäden auf, die immer offensichtlicher werden?
Vor einigen Wochen starb ein 13-jähriges Mädchen nach der Schule in einem Schulbus.
Die Ergebnisse der Obduktion wurden bis jetzt nicht veröffentlicht. Woher sind Sie sicher, dass die Todesursache nicht das erzwungene Tragen einer MNB ist? Liegen Ihnen hier weitere Erkenntnisse vor, dass Sie so sicher sind, dass es sich bei den Gesundheitsgefahren durch das Tragen von MNBs nur um „Thesen“ handelt, die dazu noch „abwegig“ oder „gefährlich“ sind?

Die Stadt München weist auf Ihrer Webseite darauf hin, dass sie keine Haftung für die Folgen des Tragens von MNBs übernimmt und dass das Tragen einer MNB ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt.

Sehen Sie das auch so? Auf der Webseite des Landkreises habe ich noch keinen solchen Haftungsausschluss gefunden.

Ich bitte Sie also um konkrete Antworten auf die folgenden Fragen:
Waren die MNBs, die Sie bei der Klausurtagung ausgelegt haben, auf Schadstoffe geprüft und darauf, dass sie keine Partikel absondern, die in die Lunge gelangen können?
Wer haftet für Schäden, die durch das erzwungene Tagen von MNBs entstehen?
Wer stellt sicher, dass die im Handel erhältlichen MNBs keine Schadstoffe oder Partikel absondern, die in die Lunge gelangen und dort langfristige Schäden verursachen können?

Um auf die Rechtmäßigkeit des von Ihnen aufgestellten Hygienekonzeptes auf der Kreistagsklausur zurückzukommen, muss ich also feststellen, dass es jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt:
1. Eine Kreistagsklausur ist eine Veranstaltung eines Organs der Selbstverwaltung, bei der Hygienekonzepte nicht erforderlich sind (§ 10 Abs. 4 Corona-Verordnung BW).
2. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern ist nur im öffentlichen Raum verpflichtend. Da unsere Veranstaltung im nichtöffentlichen Raum stattfand, ist dieser Mindestabstand lediglich eine Empfehlung (§ 2 Corona-Verordnung BW).
3. Das Tragen einer MNB ist bei einer solchen Veranstaltung nicht verpflichtend (§ 3 Corona-Verordnung BW).

Antwort

Sehr geehrter Herr Ferger,

es ist offenkundig, dass Sie und ich verschiedenen Ansichten haben, die nicht zu einander kommen werden. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich nicht mehr tiefer auf Ihre Fragen eingehen werde. Sollten sich Schadensfälle ergeben, für die es eine Haftungsgrundlage gibt, regelt sich die Haftung nach den rechtlichen Bestimmungen. Weiterhin weise ich nochmals daraufhin hin, dass im Landratsamt, seinen Außenstellen und bei Veranstaltungen sowie Gremiensitzungen des Landratsamts in anderen Räumlichkeiten Hygieneregeln gelten, die kraft des Hausrechts zu beachten sind.

Erwiederung

Sehr geehrte Frau Dammann

Es geht hier mitnichten um „Ansichten“, sondern um die Gesundheit der Menschen die in unserem Landkreis leben.

Sie werden mit Strafandrohung gezwungen, Mund- und Nasenbedeckungen zu tragen. Viele Menschen nutzen dazu gekaufte MNBs. Das Gesundheitsamt bzw. die Gewerbeaufsicht ist dafür zuständig, dass keine gesundheitsschädlichen Produkte in den Handel kommen.

Sie schreiben, es gelten die rechtlichen Bestimmungen für eine Haftung. Ich kenne dies nur aus der Haftung für Impfschäden, bei der die Betroffenen eindeutig nachweisen müssen, dass ein Schaden durch die Impfung entstanden ist. Dies ist bei Schäden durch das Tragen von MNBs – vor allem psychischen und psychovegetativen Schäden – ebenso schwierig wie bei Impfschäden, die Geschädigten brauchen teure Anwälte und die Verfahren dauern oft viele Jahre. Ein Bürger unseres Landkreises – vorher gesund – hat jetzt eine von Pilzen befallene Lunge. Er hat sehr lange MNB getragen.

Sind dies also die „Haftungsbedingungen“ die Sie meinen?  

Deshalb bitte ich Sie nochmals, die im folgenden gestellten Fragen zu beantworten:

1. Waren die MNBs, die Sie bei der Klausurtagung ausgelegt haben, auf Schadstoffe geprüft und darauf, dass sie keine Partikel absondern, die in die Lunge gelangen können?

2. Wie müssen Menschen vorgehen, wenn Sie durch das erzwungene Tagen von MNBs Schäden erlitten haben?

3. Wer stellt sicher, dass die im Handel erhältlichen MNBs keine Schadstoffe oder Partikel absondern, die in die Lunge gelangen und dort langfristige Schäden verursachen können?

5 Antworten auf „Maskenpflicht auf einer Kreistagsklausur & Diskussion“

  1. „Da ich dieser Forderung nicht Folge leisten wollte, da ich sie weder als rechtmäßig, sinnvoll, angemessen noch verhältnismäßig ansehe, musste ich die Veranstaltung leider vorzeitig verlassen. Das bedauere ich sehr, weil mir das Thema des öffentlichen Nahverkehrs und der Verkehrsentwicklung am Herzen liegt und ich diese sehr wichtig finde.“

    Herr Ferger, seien Sie doch einmal in Ihrem Leben ehrlich und nicht immer so verlogen. Niemand verlässt eine Sitzung oder ein Klausur über ein Thema, das ihm „am Herzen liegt“ wegen einer Maskenpflicht.
    Sagen Sie es doch so, wie es ist: Sie hatten keinen Bock, haben das Sitzungsgeld kassiert, um die erstbeste Gelegenheit zu benutzen, wieder abzuhauen, um nichts beitragen zu müssen. Sie hatten sicher einen schönen freien Tag.

    1. Ach Herr Jundt, das Sitzungsgeld liegt knapp über dem Mindestlohn.
      Die genaue Höhe können Sie hier ersehen: https://www.loerrach-landkreis.de/ceasy/serve/usage/main.php?view=publish&item=statute&id=1063
      Wer des Geldes wegen sich in der Kommunalpolitik engagiert, hat irgendwie die falsche Sparte gewählt.
      Mit der Pauschale von 40 € pro Monat sind alle weiteren Arbeiten abgegolten. Also die ganze Vorbereitung auf die Sitzungen, das Lesen der Abstimmungs- und Beratungsvorlagen etc.
      Wenn Sie jetzt Mitleid mit mir haben, können Sie mich gerne unterstützen: https://dietmarferger.de/unterstuetzen/

      1. Herr Ferger, Sie verlassen tatsächlich eine Sitzung oder Klausur über ein Thema, das Ihnen „am Herzen liegt“, weil Sie eine Maske tragen sollen?
        Ganz ehrlich: das glaube ich Ihnen nicht wirklich. Wenn mir ein Thema am Herzen liegt, dann bringe ich mich da ein, Maskenpflicht hin oder her.
        So sehr „am Herzen“ liegt Ihnen das Thema offensichtlich nicht!

        1. Herr Jundt, einige mir wichtige Statements konnte ich ja schon geben, bevor ich des Saales verwiesen wurde.
          Abgesehen davon wird in den nächsten Monaten und Jahren eh nicht mehr viel investiert, dem coronabedingten Sparzwang sei dank.
          Man kann zwar immer noch planen, aber die Umsezung wird wohl noch sehr lange auf sich warten lassen.
          Und ja, es gibt Menschen mit Prinzipien. Ich lasse mich nicht zwingen zu etwas, was absolut unnötig und gesetzeswidrig ist. Auch wenn die Hausherrin hier ihr Hausrecht ausübt.

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