Ich hatte nach der Antwort des Landkreises auf meine Einwände zur „blauen Tonne“-Regelung das Umweltbundesamt um eine Stellungnahme gebeten.
Das Fazit der Antwort des UBAs ist:
„Im Ergebnis ist das Umweltbundesamt damit der Auffassung, dass der Landkreis Lörrach seine Entsorgungspflicht nach § 20 Absatz 1 KrWG für PPK-Abfällen aus privaten Haushaltungen nicht generell an die Abfallbesitzer und Abfallerzeuger übertragen kann.“
M.E. ergibt sich daraus die Notwendigkeit, dass der Kreis mit Kühl / Remondis verhandeln und evtl. eine von diesen verlangte Kostenbeteiligung übernehmen nuss, die dann in die Abfallgebühren zu integrieren ist, denn eine gewerbliche Sammlung ist nach KrWG nur im Auftrag des Kreises gestattet, der dann aber auch die Abrechnung übernehmen muss. Alles andere wäre eine Nötigung der Bürger, einen privatrechtlichen Vertrag mit den gewerblichen Entsorgern abzuschließen.
„Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur privatwirtschaftlichen Blauen Tonne im Landkreis Lörrach“ weiterlesen