Zur Allgemeinverfügung zum Verbot von Spaziergängen in Schopfheim

Guten Tag Frau Dammann

Als Juristin sind Sie sich hoffentlich im Klaren, dass Ihre Allgemeinverfügung zum Verbot von Spaziergängen in Schopfheim keiner rechtlichen Prüfung standhält.

Dies ist auch daran zu sehen, dass entscheidende Punkte Ihrer Begründung haltlos sind.

Deshalb einige Worte zu der „Begründung.

Es gibt  zur Zeit zwar einen Anstieg positiver Tests, aber keinen signifikanten Anstieg in der Belegung der Betten durch Corona-Erkrankte im Landkreis Lörrach. Von einer „besorgniserregenden Situation“ kann also keine Rede sein. Weiterhin sollte die „Inzidenz“ – da sie ja von der Anzahl der Testungen abhängig ist – kein Maßstab mehr sein.

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