Zur „medizinischen“ Maskenpflicht – Polizeieinsatz im Landratsamt

Im Landratsamt herrscht einerseits eine Pflicht zum Tragen einer „medizinischen“ Maske. Andererseits ist das Landratsamt ein öffentliches Gebäude, in dem Veranstaltungen und Vorgänge stattfinden, die für die Demokratie wichtig und von allgemeinem Interesse sind. Dies ist beispielsweise die Bekanntgabe des Landtagswahlergebnisses. An dieser wollte ich als Bewerber und Kreisrat teilnehmen.

Als Umweltschutzingenieur habe ich aber starke und begründete Bedenken, was die Qualität dieser gekauften Masken betrifft.

Diese Masken, die ja alle käuflich erworben werden müssen, sind aus undefinierten Kunststoffen mit undefinierten Klebstoffen zusammengepresst und –geklebt. Die Ausdünstungen dieser Kunst- und Klebstoffe sind nicht definiert, sie werden offensichtlich weder getestet noch gibt es irgendwelche definierten Grenzwerte.

Die Schadstoffbelastung der Kauf-Masken wird auch vom Hamburger Umweltinstitut bestätigt. Die weitergehenden pathologischen (krankmachenden) Wirkungen des Masken-Tragens wurden u.a. von Prof. Dr. med. Arne Burkhardt (die Seite wurde wohl entfernt … wer sich gegen das System stellt, wird mundtot gemacht und ausgelöscht … deshalb hier ein Ausschnitt aus einem Interview mit ihm im Corona-Ausschuss) aus in seiner Studie zur Pathologie des Maskentragens untersucht.

Das Betreten des Landratsamtes, das ja ein öffentliches Gebäude ist, wird also davon abhängig gemacht, sich bewusst (oder, wenn man diese Werte nicht kennt, unbewusst) einer massiven gesundheitlichen Gefährdung auszusetzen. Frau Dammann ist dies bekannt, ich habe Sie schon vor mehreren Tagen auf die Schadstoffemissionen hingewiesen, die von den Masken ausgehen.

Die bis jetzt von mir gemessenen chirurgischen Masken haben etwas niedrigere Werte als die vom LRA zur Verfügung gestellten FFP2-Masken, aber nur unwesentlich.

Durch solche Verfügungen werden einerseits natürlich die vollen Maskenlager abgebaut, die durch die unsägliche Einkaufspolitik der Bundesregierung aufgebaut wurden, andererseits werden aber auch die zukünftigen Lungenerkrankungen hervorgerufen. Diese Erkrankungen kommen allmählich, sowohl Formaldehyd als auch VOCs gelten als krebserregend, und aus der Asbest-Problematik wissen wir, dass ein Manifestation eines Lungenkrebs-Leidens nach 10 bis 20 Jahren erfolgen kann.

Durch die Emissionen dieser Billig-Kunststoff-Masken wird m.E. eine kommende und in diesem Falle wirkliche Lungenerkrankungs-Pandemie wahrscheinlich – nur helfen dann keine „Schutzmaßnahmen“ mehr.

Aus den oben genannten Gründen bin ich also nur mit meiner Stoffmaske ins Landratsamt gegangen. Als ich aufgefordert wurde, eine medizinische Maske anzuziehen, habe ich erst die Dame am Empfang, anschließend Frau Dammann aufgefordert, eine persönliche Haftungserklärung zu unterschreiben – denn für die Schäden, die in zwei, 10 oder 20 Jahren durch das Tragen dieser Masken entstehen, haftet sonst niemand. Da diese Haftungsübernahme verweigert wurde, ging ich mit der Baumwollmaske in den Veranstaltungsraum.

Frau Dammann sah sich aber genötigt, polizeilich das Tragen einer medizinischen Maske zu erzwingen, so dass ich schlussendlich von 8 Polizisten aus dem Saal getragen wurde. Wir werden sehen, ob die Medien auf die Gründe meiner Weigerung, eine „medizinische“ Maske zu tragen, eingehen, oder ob sie dies verschweigen.

2 Antworten auf „Zur „medizinischen“ Maskenpflicht – Polizeieinsatz im Landratsamt“

  1. Lieber Dietmar, alle Achtung!!!
    So eine fundierte Begründung, das ist praktische Kommunalpolitik mit Beispielcharkter!!!
    Hoffentlich hast Du sowas ähnliches an die Zeitung weitergereicht, damit Du nicht als
    „Quertreiber/Querdenker“ (wenn schon, dann Kreuz-und Querdenker) einsortiert wirst!
    Mach weiter so!!!

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