Anfrage: Radverkehr Lörrach-Weil bei geschlossenen Grenzen & Antwort

Sehr geehrte Frau Landrätin Dammann
Sehr geehrter Herr OB Lutz
Sehr geehrter Herr OB Dietz

Durch die Grenzschließungen kommt es für den täglichen Fahrrad- und Fußgängerverkehr zwischen Lörrach und Weil zu unzumutbaren Umwegen, vor allem für Berufspendler zwischen Weil und Lörrach.

Eine Abhilfe könnte geschaffen werden, indem die Zollfreie Straße (B317) inclusive Tunnel zwischen Lörrach und Weil für den Radverkehr geöffnet wird, evtl. muss zur Erhöhung der Sicherheit dafür die Höchstgeschwindigkeit weiter abgesenkt werden.

Eine bessere Alternative wäre eine „zollfreie“ Nutzung des Fuß- und Radweges entlang der Wiese zwischen Lörrach und Weil, d.h. Kontrollen beim Naturbad Riehen, dass dort keine unerlaubten Grenzübertritte stattfinden sondern ausschließlich der Verkehr zwischen Lörrach und Weil fließt.

Um eine widerrechtliche Nutzung des Tunnels oder das Ausweichen auf unerlaubte „grüne“ Übergänge zu vermeiden, wäre es m.E. sinnvoll, für diese Problematik schnellstmöglich eine Lösung zu finden.

Antwort

vielen Dank für die Nachricht an Frau Landrätin Dammann. Der Landkreis ist als untere Straßenbaubehörde lediglich für bestimmte Aspekte der „Zollfreien“ zuständig, da die beiden Großen Kreisstädte Lörrach und Weil am Rhein die wesentlichen Aufgaben des Betriebsdiensts und das Straßenverkehrsrecht verantworten. Gleichwohl gebe ich gerne unsere folgende Einschätzung:

Durch den Tunnel ist eine direkte Verbindung zwischen Weil am Rhein und Lörrach für den motorisierten Verkehr – gerade für Berufspendler – möglich. Pendler zwischen beiden Städten müssen keine Grenzkontrollen über sich ergehen lassen oder eine Umwegigkeit über die A98 nehmen. In diesem Sinne ist die Zollfreie Straße derzeit bei gestörtem Grenzübergang eine wichtige Lebensader in der Region.

Die B317 zwischen Weil am Rhein und Lörrach ist als Kraftfahrstraße baulich ausgelegt. Die Gestaltung und die straßenrechtliche Widmung schließen Langsamverkehr derzeit aus; der motorisierte Verkehr hat hier eine gewisse kapazitive Bevorzugung.

Was den Radverkehr betrifft, ist gezielt vorgesehen, dass kein unkontrollierter Grenzübertritt über Gemeindewege stattfindet, sondern die durch die Bundespolizei besetzten Grenzübertrittstellen genutzt werden. Eine Öffnung an weiteren Stellen ist nach unserer Einschätzung nicht durch die Bundespolizei leistbar. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass jedwede großräumige Mobilität z.B. zwischen Lörrach und Weil am Rhein, die nicht zwingend notwendig ist, erschwert werden soll, um einen Beitrag zur Nicht-Ausbreitung der Infektion zu leisten.

Die Herren Oberbürgermeister Lutz und Dietz setze ich nachrichtlich ein.

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