Bcc: Mitglieder des Kreistages
Sehr geehrte Frau Dammann
Leider haben Sie mir auf meine letzte Mail nicht geantwortet. Offensichtlich haben Sie die Tragweite und Bedeutung der beigefügten Untersuchung des renommierten MIT (Massachusetts Institute of Technology) nicht verstanden.
Deshalb hier nochmal das Abstract und die Schlussfolgerung übersetzt:
Abstract
Die Operation Warp Speed brachte in den Vereinigten Staaten zwei mRNA-Impfstoffe auf den Markt, die von Pfizer und Moderna hergestellt werden. Vorläufige Daten ließen auf eine hohe Wirksamkeit dieser beiden Impfstoffe schließen, was dazu beitrug, dass die FDA eine Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, EUA) erteilte. Die außergewöhnlich schnelle Entwicklung dieser Impfstoffe durch kontrollierte Versuche und den Masseneinsatz wirft jedoch zahlreiche Sicherheitsbedenken auf. In diesem Bericht beschreiben wir zunächst die Technologie, die diesen Impfstoffen zugrunde liegt, im Detail. Anschließend untersuchen wir sowohl die Bestandteile dieser Impfstoffe als auch die beabsichtigte biologische Reaktion darauf, einschließlich der Produktion des Spike-Proteins selbst, sowie ihre mögliche Verbindung zu einem breiten Spektrum akuter und chronischer Erkrankungen, wie Blutkrankheiten, neurodegenerativer Erkrankungen und Autoimmunkrankheiten. Im Zusammenhang mit diesen induzierten Krankheiten erörtern wir die Bedeutung von Aminosäuresequenzen innerhalb des Spike-Proteins, die mit dem Prion-Protein in Verbindung stehen. Außerdem geben wir einen kurzen Überblick über Studien, die die Möglichkeit des „Shedding“ von Spike-Proteinen belegen, d. h. die Übertragung des Proteins von einer geimpften auf eine ungeimpfte Person, was bei letzterer zu Symptomen führt. Abschließend gehen wir auf einen häufig diskutierten Punkt ein, nämlich die Frage, ob diese Impfstoffe die DNA der Geimpften verändern könnten oder nicht. Auch wenn es keine Studien gibt, die dies eindeutig belegen, stellen wir ein plausibles Szenario vor, das durch bereits etablierte Wege für die Umwandlung und den Transport von genetischem Material gestützt wird, wonach die injizierte mRNA letztlich in die Keimzellen-DNA aufgenommen und generationsübergreifend übertragen werden könnte. Wir schließen mit unseren Empfehlungen zur Überwachung, die zur Klärung der langfristigen Auswirkungen dieser experimentellen Medikamente beitragen und es uns ermöglichen werden, das tatsächliche Risiko-Nutzen-Verhältnis dieser neuartigen Technologien besser zu bewerten.
Schlussfolgerung
Experimentellen mRNA-Impfstoffen werden große Vorteile nachgesagt, aber sie bergen auch die Möglichkeit tragischer und sogar katastrophaler unvorhergesehener Folgen. Die mRNA-Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 wurden mit großem Tamtam eingeführt, aber es gibt viele Aspekte ihrer weit verbreiteten Anwendung, die Anlass zur Sorge geben. Wir haben hier einige, aber nicht alle dieser Bedenken aufgegriffen und möchten betonen, dass diese Bedenken potenziell schwerwiegend sind und sich möglicherweise erst nach Jahren oder sogar generationenübergreifend zeigen werden.
Auch im Landkreis Lörrach wurden und werden unter aktiver Beteiligung und Förderung des Landkreises und der Kommunen inzwischen Kinder und Jugendliche geimpft, die die Tragweite dieser Entscheidung nicht verstehen können und wo die offensichtliche und nicht weg zu diskutierende Gefahr besteht, dass sich die genannten schwerwiegenden Schäden manifestieren und die Kinder und Jugendlichen lebenslange Schäden und Behinderungen davontragen oder sogar vorzeitig versterben werden. Sogar die Weitergabe dieser Schädigungen an die nächste Generation kann nicht ausgeschlossen werden.
Wie können Sie diese Gefährdung der Kinder und Jugendlichen in Kauf nehmen, wo doch bei Ihnen die Gefahr, schwerer an Covid-19 zu erkranken, so gut wie nicht vorhanden ist?
Wir alle haben uns verpflichtet, Schaden abzuwehren vom Landkreis und natürlich auch seinen Bewohnern. Wie kann es sein, dass diese Verpflichtung inzwischen so vergessen wird?
Mit vielen Grüssen
Dietmar Ferger
Nachtrag: Inzwischen gibt es eine deutsche Übersetzung von Dr. Wodarg, die hier heruntergeladen werden kann.
Antwort
Sehr geehrter Herr Ferger,
ich will Ihnen hiermit mitteilen, dass wir Ihre Bedenken ernst nehmen und uns wissenschaftlichen Studien nicht verschließen. Das Wohl der Bewohner meines Landkreises liegt mir natürlich sehr am Herzen, weswegen wir größte Anstrengungen unternehmen mit der Corona-Pandemie bestmöglich umzugehen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmesituation, welche für alle Teile der Gesellschaft mit besonderen Herausforderungen einhergeht und in Teilen auch zu Verunsicherungen führt.
Das Landratsamt ist weder in der Lage noch gehört es in dessen Aufgaben Bereich entsprechende Studien in die Wege zu leiten bzw. eigenständig durchzuführen, wie diese in dem von Ihnen beigefügten Artikel in der Schlussfolgerung beschrieben sind. Unser Handeln richtet sich nach den Vorgaben der Bundes-, Landesregierung, welche durch Experte aus dem Gesundheitswesen und der Wissenschaft, sowie den einschlägigen Institutionen (RKI, STIKO etc.) eingehend beraten werden. Wir vertrauen in diesem Zusammenhang auf diese Experte und so werden auch die Maßnahmen immer wieder mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft abgeglichen und auf den Prüfstand gestellt.
Ich versichere Ihnen, dass die Verwaltung nach Besten Wissen und Gewissen arbeitet mit dem Ziel die Bevölkerungen zu schützen und gut durch diese herausfordernde Phase zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Dammann
Rückfrage
Sehr geehrte Frau Dammann
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hoffe, dass jedenfalls der erste Teil ernst gemeint ist.
Was den Handlungsspielraum des Landkreises und der Kommunen anbetrifft: Sie sind nicht nur Befehlsempfänger und haben auch die Aufgabe, die von „oben“ kommenden regeln kritisch zu hinterfragen. Bedingungsloses Gehorsam hatten wir in der deutschen Geschichte schon einmal … und genau deshalb gibt es föderale Regeln und föderale Verantwortung.
Ich habe aber noch eine Frage in Bezug auf die Klassifizierung von Krankenhauspatienten in Bezug auf die Impfung.
Ab wann wird ein Patient als „geimpft“ gezählt, wenn er ins Krankenhaus kommt?
Sofort nach der Impfung oder erst nach einigen Wochen?
Ein Bekannter von mir ist letzte Woche – wenige Tage nach seiner zweiten Corona-Impfung – mit Lungenentzündung in das Lörracher Klinikum eingeliefert worden. Wird er dann als „geimpfter“ oder „nicht geimpfter“ gezählt?
Wie wird diese Statistik in den Lörracher Kliniken geführt?
Ich hätte dort gerne eine Einsicht.
Mit vielen Grüssen
Dietmar Ferger
Antwort
Sehr geehrter Herr Ferger,
Vielen Dank für Ihr Interesse an den Abläufen der Kliniken des Landkreises Lörrach. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass sich die Fragen außerhalb des Wirkungskreises des Kreistages und der Verwaltung bewegen.
Nichtsdestotrotz können wir Ihnen gerne folgende Auskünfte geben.
Ihre Frage: Ab wann wird ein Patient als „geimpft“ gezählt, wenn er ins Krankenhaus kommt? Sofort nach der Impfung oder erst nach einigen Wochen?
Die Kliniken des Landkreises Lörrach richten sich nach der Definition der Gesetzgebung. Diese gibt folgende Kriterien vor.
Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Je nach Impfstoff sind für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes eine oder zwei Impfdosen notwendig.
Personen, die eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden.
Personen, die einmal geimpft wurden und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Die Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden.
Ihre Frage: Ein Bekannter von mir ist letzte Woche – wenige Tage nach seiner zweiten Corona-Impfung – mit Lungenentzündung in das Lörracher Klinikum eingeliefert worden. Wird er dann als „geimpfter“ oder „nicht geimpfter“ gezählt?
In der von Ihnen dargestellten Fallkonstellation wird der Patienten als „nicht vollständig immunisiert“ eingestuft. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die weitere Versorgungsform, da der Impfstatus der Patienten zwar abgefragt und dokumentiert, momentan jedoch nicht als entscheidendes Kriterium für die Belegungssteuerung herangezogen wird. Zudem wird der Patient aufgrund der vorliegenden respiratorischen Auffälligkeiten ohnehin als krankheitsverdächtig aufgenommen und entsprechend isoliert.
Ihre Frage: Wie wird diese Statistik in den Lörracher Kliniken geführt?
Eine gezielte Erfassung der Fallparameter im Hinblick auf den Impfstatus der Patienten aller 4 Standorte erfolgt derzeit nicht. Da der Impfstatus als fester Bestandteil der Anamnese der Patienten anzusehen ist, muss geprüft werden, ob eine Fremdeinsicht in diese Daten aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Dammann