Haushaltsgenehmigung
Im ersten TO-Punkt der Kreistagssitzung vom 22.3.23 ging es um die Mitteilung des Regierungspräsidiums, dass der mit einem geplanten Minus von 10,5 Millionen € geplante Jahreshaushalt 2023 des Landkreises genehmigt wird – allerdings mit einigen interessanten Hinweisen. Mein Wortbeitrag zu dem Genehmigungsschreiben:
„Das Schreiben des Regierungspräsidiums legt schonungslos die Fakten offen, die eigentlich alle bekannt waren, aber bis jetzt kaum so komprimiert und sachlich dargestellt wurden. Wir haben in den letzten Jahren über unseren Verhältnissen gelebt.
Auch wenn auf den ersten Blick eine Verschuldung von 109 Millionen € bei einem Jahreshaushalt von 360 Millionen – also 30 % des Jahreshaushaltes – und eine Zinsbelastung von 1,7 % des Jahreshaushaltes noch tragbar erscheint, ändert sich das Bild, wenn wir diese Zahlen in Relation auf die Mittel sehen, über die wir überhaupt verfügen können, da sie nicht für Pflichtaufgaben eingesetzt werden müssen. Wie viel bleibt dann noch übrig?
Wenn ich daran erinnern darf, wie problematisch es war, einmalig 600.000 € einzusparen? Jetzt sollen wir dauerhaft den zehnfachen Betrag allein für Zinszahlungen aufwenden, die ja irgendwo eingespart werden müssen?
Zahlen sind schonungslos. Jede Ignoranz der Zahlen, jedes Schönreden, jedes Ignorieren führt zu einer Verschlimmerung der Situation, die in der Zukunft dann noch größere Probleme nach sich zieht und unseren Kindern und Enkeln einen Scherbenhaufen hinterlässt. Das gilt auch, wenn kurzfristig der Haushalt noch genehmigt wird.
Es müssen deshalb Entscheidungen gefällt werden, auch wenn sie weh tun und dem einen oder anderen sein geliebtes Steckenpferd weggenommen wird. Der Landkreis muss Abstriche machen. Wichtig und zentral ist dabei, dass der soziale Frieden gewahrt bleibt.
Das Schreiben des Regierungspräsidiums geht in seiner Begründung auch auf die steigende Unplanbarkeit der kommunalen Haushalte ein. Dabei ist festzustellen, dass weder die Pandemie noch der Krieg in der Ukraine die Ursache dieser Unplanbarkeit ist, sondern die Reaktionen und Maßnahmen der deutschen und europäischen Politik darauf.
Es waren die wirtschafts- und sozialzerstörenden Maßnahmen, Verordnungen, Gesetze und die finanzielle Großzügigkeit der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von untauglichen Gesichtsverhüllungseinrichtungen und nicht nur untauglichen, sondern schädigenden Impfstoffen, die die sog. „Pandemie“ so teuer gemacht hat und die negativen Auswirkungen hervorgerufen haben. Der Landkreis hat sich an dieser zerstörerischen Arbeit intensiv beteiligt.
Beim Krieg in der Ukraine ist es ähnlich, es ist ja nicht der Krieg, der uns schadet, sondern die Sanktionen und die dadurch hervorgerufenen Preiserhöhungen, die uns wesentlich mehr schaden als Russland. Ich sage dies insbesondere mit Blick auf die Kollegen aus den jetzigen und damaligen Regierungsparteien, die für die Pandemie und die Sanktionen verantwortlich sind und waren. Tragen Sie die Nöte aus der Provinz nach Stuttgart, Berlin und Brüssel und holen Sie die Verursacher und Verantwortlichen aus ihrem ideologischen Elfenbeinturm, denn sonst sehe ich Gefahren für den sozialen Frieden in unserem Land.“
Klinikfinanzierung
Die Kliniken des Landkreises Lörrach sind seit Corona in einer finanziellen Schieflage, die vom Landkreis aufgefangen werden muss. Der Landkreis soll mit Millionenbeträgen die Liquidität sichern. Um dies darzustellen, wurde eine monatsgenaue Liquiditätsplanung erstellt. Mein Beitrag dazu:
„Es ist immer wieder bewundernswert, wie in diesem unsicheren Umfeld Planungen über zwei Jahre gemacht werden.
Die Realität kann sich so entwickeln wie geplant, aber je mehr Monate vorausgeplant werden, desto höher ist die mögliche Abweichung.
Ich hoffe und wünsche, dass diese Planung trotz der gegebenen und sicher auch in Zukunft noch auftretenden Unsicherheiten realistisch ist. Dann ist sie grenzwertig, aber mit viel Optimismus vertretbar.
Sollte sich die Realität aber anders entwickeln als es die Planung fordert, sollten wir einen Punkt definieren an dem wir die Reißleine ziehen.
Hier fehlen aber noch wichtige Informationen, vor allem die Information, welche Mindestversorgung im stationären Krankenhauswesen eine Pflichtaufgabe des Landkreises ist, die wir gesetzlich umsetzen müssen. Wir sollten wissen, wie viel wir mehr machen als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversorgung, so dass wir entscheiden könne, wo wir eventuell Abstriche machen können.
Interessant finde ich den Artikel des städtischen Klinikums in Leipzig. Es ist aber auch nur indirekt mit Lörrach zu vergleichen, nicht nur da Leipzig nicht an der Grenze zur Schweiz liegt, sondern auch, weil die städtischen Kliniken St Georg nur 75% Grundversorgung betreiben und 25% spezialisierte und hoch spezialisierte Behandlungen durchführen. Wie sich das im Ertrag auswirkt, kann ich nicht beurteilen, wahrscheinlich werden aber Gewinne aus der Spezialversorgung die Verluste in der Grundversorgung ausgleichen.
Ein guter Kaufmann darf ja nicht nur darauf schauen, wo er sparen kann, sondern sollte sein Augenmerk darauf richten, Chancen zu erkennen und zu nutzen. Ist schon einmal darüber nachgedacht worden, sich in einem lukrativen Bereich zu spezialisieren und damit eventuelle andere defizitäre Bereiche querzufinanzieren? In Schopfheim gibt es ja jetzt ein so gut wie leer stehendes Klinikgebäude. Augenblicklich gibt es eine riesige Marktlücke im stationären Gesundheitsbereich, nämlich die Behandlung von sogenannten Post-Vac-Patienten, volkstümlich Impfgeschädigte genannt. (Dumpfes Gemurmel von den Kreistagskollegen …) Wie deren Behandlung allerdings vergütet wird, ist mir leider nicht bekannt, allerdings würden die private Uniklink Gießen-Marburg diese Sprechstunden und die Behandlung nicht anbieten, wenn es ein Zuschussgeschäft wäre.“
Klimaschutz
Zwei Beschlussvorlagen beziehen sich auf den „Klimaschutz“. Einmal soll durch ein „Wärmenetz“ Abwärme aus der Industrie – vor allem aus Rheinfelden – nach Grenzach-Wyhlen, Weil, Lörrach und eventuell noch weiter ins Wiesental gebracht werden. Zum zweiten soll eine weitere Stelle geschaffen werden zur „Klimaschutzkoordination„, deren Förderung beantrag, aber noch nicht genehmigt ist – trotzdem soll sie schon jetzt eingerichtet werden. Zu beiden TO-Punkten sagte ich:
„Am Anfang der Sitzung haben wir festgestellt, dass wir sparen müssen. Das scheint jetzt vergessen zu sein. Mit beiden Beschlüssen geben wir Geld aus, ohne das eine soziale Not gelindert wird.
Zu Beginn der Sitzung haben Sie, Frau Dammann, gesagt, dass wir uns keine goldenen Wasserhähne anschaffen. Das nicht, aber wir haben uns beispielsweise aus ideologischen Gründen batteriebetriebene SUVs für den Forst angeschafft, die das dreifache von dem gekostet haben, was normale, dieselbetriebene Fahrzeuge gekostet hätten.“
Es gab einen Zwischenruf von Bürgermeister Schelshorn aus Schönau, dass der „dreifache Preis“ doch „Fake News“ seien, worauf ich ihm geantwortet habe, dass ein Dacia Duster mit Dieselmotor unter 20.000 € kostet, während der Subaru Solterra ca. 60.000 € kostet.
Informationspolitik des Landkreises
Am Ende der Sitzung habe ich noch eine Anfrage zur Informationspolitik des Landkreises gestellt:
„§ 17 der Landkreisordnung regelt die Informationspflichten des Landkreises.
Absatz 1 sagt: Der Kreistag unterrichtet die Einwohner des Landkreises durch den Landrat über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten des Landkreises und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung des Landkreises.
Absatz 2 sagt: Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Landkreises, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl seiner Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie die Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Kreiseinwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. …
Wir diskutieren jetzt beispielsweise über die Zukunft der Kliniken, für die Menschen sind vor allem die finanziellen Auswirkungen unserer Entscheidungen interessant. Dies sind bedeutsame Angelegenheiten des Landkreises und über Planungen und Vorhaben, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Landkreis-Einwohner nachhaltig berühren.
§ 17 ist eindeutig als Bringschuld des Kreistages formuliert. Er ist keine Kann-Vorschrift formuliert, sondern eine Pflichtaufgabe. Es ist da nicht ausreichend, dass hier Vertreter der Medien sitzen und die Auszüge aus den Beratungen und Beschlussfassungen, die sie für wichtig und ideologisch opportun halten, in kostenpflichtigen Druckerzeugnissen niederschreiben.
Ich merke jedenfalls, dass der Wissensstand in der Bevölkerung über die Angelegenheiten des Landkreises sehr rudimentär ist und dementsprechend auch das Interesse nicht vorhanden ist.
Eine möglichst frühzeitige Unterrichtung der Einwohner kann ich auch nicht feststellen.
Deshalb ist festzustellen, dass wir, also der Kreistag, die Aufgaben von § 17 LKrO nicht umsetzen und erfüllen.
Ich möchte deshalb aller Fraktionen unseres Gremiums bitten, sich über diese Aufgabe Gedanken zu machen und Vorschläge zu erarbeiten, wie wir die Bringschuld der möglichst frühzeitigen Unterrichtung der Einwohner und der Interessenweckung an unserer Arbeit hier erfüllen.“
Frau Dammann erwiederte darauf, dass sie ja viele Pressemitteilungen herausgeben und über soziale Medien informieren würde und außerdem deshalb ja die Jubiläumsfeier des Landkreises als öffentlichen Event gestalten würde und nicht als interne Feier. Martin Bühler, Bürgermeister von Hausen, ergänzte dies mit einem Wortbeitrag, in dem er ausführte, dass sich die Bürger ja nicht interessieren würden.