Ideologischer Klimaschutz statt soziale Sicherheit – die Strategie des Landkreises Lörrach für 2024

Heute, am 17.5.2024, wurde von Landrätin Dammann nicht nur eine Haushaltssperre verhängt, sondern es wurden auf der heutigen Kreistagssitzung auch die Weichen gestellt für den kommenden sozialen Kahlschlag zugunsten einer Intensivierung ideologisch geprägter „Kliamschutzprojekte“ und einem Blankocheck für Geflüchtete.

Um dies zu verstehen, muss ich etwas ausholen:

Wie sich ein Landkreis entwickeln soll und wo politische Schwerpunkte gesetzt werden sollen, wird in der sog. „Zukunftsstrategie“ beschlossen, die vom Kreistag verabschiedet wird. Unterhalb dieser Strategie werden für alle Fachbereiche strategische Handlungsfelder definiert, die langfristige Ziele darstellen.

In jedem Jahr werden strategische Schwerpunkte beschlossen, alle Beschlüsse außerhalb der täglichen Routine sollen der Umsetzung eines dieser strategischen Schwerpunkte dienen.

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Kreistagssitzung vom 22.3.23 – Haushalt, Kliniken, Klimaschutz und andere Unannehmlichkeiten

Haushaltsgenehmigung

Im ersten TO-Punkt der Kreistagssitzung vom 22.3.23 ging es um die Mitteilung des Regierungspräsidiums, dass der mit einem geplanten Minus von 10,5 Millionen € geplante Jahreshaushalt 2023 des Landkreises genehmigt wird – allerdings mit einigen interessanten Hinweisen. Mein Wortbeitrag zu dem Genehmigungsschreiben:

„Das Schreiben des Regierungspräsidiums legt schonungslos die Fakten offen, die eigentlich alle bekannt waren, aber bis jetzt kaum so komprimiert und sachlich dargestellt wurden. Wir haben in den letzten Jahren über unseren Verhältnissen gelebt.

Auch wenn auf den ersten Blick eine Verschuldung von 109 Millionen € bei einem Jahreshaushalt von 360 Millionen – also 30 % des Jahreshaushaltes – und eine Zinsbelastung von 1,7 % des Jahreshaushaltes noch tragbar erscheint, ändert sich das Bild, wenn wir diese Zahlen in Relation auf die Mittel sehen, über die wir überhaupt verfügen können, da sie nicht für Pflichtaufgaben eingesetzt werden müssen. Wie viel bleibt dann noch übrig?

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Cochrane Collaboration zum Thema Masken bei Infektionskrankheiten – Emailwechsel

Mail an Landrätin Dammann, ihre Mitarbeiter und Bürgermeister

Sehr geehrte Frau Dammann

Die Cochrane Collaboration ist zweifellos die unabhängigste und angesehenste medizinwissenschaftlich Datenbank und bürgt für Evidenz und unabhängige Information.

Zu der viel umstrittenen Frage, ob chirurgische oder FFP2-Masken bei Infektionserkrankungen wie Influenza, Sars oder Covid-19 eine Wirkung haben, wurde von ihr aktuell eine Übersicht (Review) über die vorliegenden seriösen wissenschaftlichen Studien erstellt. Diese Übersicht gibt es eine ziemlich eindeutige Antwort:
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9885521/

Übersetzt:

Medizinisch-chirurgische Masken im Vergleich zu keinen Masken

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14% ungeimpfte Mitarbeiter in den Kliniken des Landkreises – was erwartet sie Mitte März?

Guten Tag Frau Dammann
Sehr geehrter Herr Müller

Ab dem 16.3. kann das Gesundheitsamt für nicht ausreichend gegen Corona geimpfte Mitarbeiter in den Kliniken ein Zutrittsverbot verhängen.

In Bezug auf § 4 Abs 2 unserer Geschäftsordnung bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Mitarbeiter sind nach den vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend gegen Corona geimpft?
  2. Wie bereiten sich die Kliniken auf den Ausfall dieser Mitarbeiter vor?
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Zur Allgemeinverfügung zum Verbot von Spaziergängen in Schopfheim

Guten Tag Frau Dammann

Als Juristin sind Sie sich hoffentlich im Klaren, dass Ihre Allgemeinverfügung zum Verbot von Spaziergängen in Schopfheim keiner rechtlichen Prüfung standhält.

Dies ist auch daran zu sehen, dass entscheidende Punkte Ihrer Begründung haltlos sind.

Deshalb einige Worte zu der „Begründung.

Es gibt  zur Zeit zwar einen Anstieg positiver Tests, aber keinen signifikanten Anstieg in der Belegung der Betten durch Corona-Erkrankte im Landkreis Lörrach. Von einer „besorgniserregenden Situation“ kann also keine Rede sein. Weiterhin sollte die „Inzidenz“ – da sie ja von der Anzahl der Testungen abhängig ist – kein Maßstab mehr sein.

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Was ist Wahrheit und Wissenschaft?

In dieser Mail vom 23.12.2021 geht Frau Dammann auf Ihr Verständnis der Wahrheit und Wissenschaft ein.
Interessanter Einblick in eine m.E. erschreckend eindimensionale Denkweise, die vor allem vom Vertrauen in die „Mainstream-Wissenschaft“ und den sog. „wissenschaftlichen Konsens“ geprägt ist, wenn sie beispielsweise schreibt „… ich bin überzeugt, dass Corona gefährlich ist, weil dies Stand der wissenschaftlichen Forschung ist.“

Sehr geehrter Herr Ferger,

gerne gebe ich Ihnen noch ein letztes Mal kurz eine Richtigstellung zu Ihren Behauptungen:

1. Wegen Ihres Vorwurfs, dass die Impfung nicht vor Infektionen schütze und daher keine Impfung sei, verweise ich gern auf eine Erklärung des RKI aus dem Jahr 2016:

2. Ihr Einwand, einige Bestandteile der Impfung seien für die Anwendung am Menschen nicht geeignet, ist falsch. Selbstverständlich sind die Impfstoffe zugelassen. Als Laie ziehen Sie falsche Schlüsse aus dem Sicherheitsdatenblatt, das Sie mir geschickt haben. Schauen Sie sich einmal beispielhaft diese Sicherheitsdatenblätter von Ivermectin und Acetylsalicylsäure – besser bekannt als Aspirin – an. Ich gehe davon aus, Sie verstehen den Punkt.

3. Nein, die Impfung ist keine Gentherapie. Hier haben Sie eine Definition. Die mRNA-Impfung funktioniert bekanntermaßen anders und greift weder ins Erbgut ein, noch ist es das Ziel dies zu tun. Ansonsten wäre übrigens jede Virusinfektion ebenso eine „Gentherapie“.

Ich bin mir dessen bewusst, dass Sie dies auch diesmal nicht dazu bringen wird, Ihre Quellen einmal zu hinterfragen, und ich werde mit Sicherheit bald die nächste Mail mit unbelegten und ungeprüften Behauptungen von Ihnen bekommen. Insofern erlauben Sie mir, einmal etwas grundsätzlicher zu werden, Herr Ferger: Sie schreiben in einer der letzten Ihrer zahlreichen Mails an mich: „Ein Dialog bedeutet aber auch , dass man die Argumente des Anderen ernst nimmt und die Grundlagen der eigenen Argumentationen hinterfragt.“ Ferner werfen Sie mir sodann eine Verweigerung des Dialogs vor, wenn Sie fordern: „Gehen Sie in den wirklichen Dialog„.

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Darstellung geimpfter und ungeimpfter Patienten auf der Intensivstation

Sehr geehrte Frau Dammann
Sehr geehrter Herr Müller

Bei der Anhörung im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz am 8. Dezember sagte Dr. Florian Hoffmann (DIVI, Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.): „Sonst kann ich als Generalsekretär der DIVI auch dazu antworten, dass die Abfrage des Impfstatus bei den Patienten erst seit ganz Kurzem am Laufen ist und dass wir, bis wir valide Daten haben, noch eine gewisse Zeit brauchen werden.“ (Seite 28 des beigefügten Protokolls).

Interessant ist auch die anschließende Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Vosgerau auf Seite 30 ff, in der er auf den rechtlichen Begriff der „Impfung“ eingeht.

Diese Anhörung ist jetzt zwei Wochen her.

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Corona-Impfstoffe und ihre Inhaltsstoffe

Sehr geehrte Frau Landrätin Dammann

Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Sie führen in den letzten Wochen und Monaten vermehrt öffentliche Veranstaltungen durch, an denen den Teilnehmern ein sog. „Impfstoff“ injiziert wird.

Sie sind für diese Veranstaltungen zumindest mitverantwortlich.

Dieser sog. „Impfstoff“ dient laut Produktinformation der „aktiven Immunisierung von Personen ab 12 Jahren zur Vorbeugung von COVID-19 durch das SARSCoV-2-Virus“. Diese Formulierung hat auch das Paul-Ehrlich-Institut übernommen, die Behauptung, dass dieser „Impfstoff“ gegen eine Infektion schützt oder einen schwere Krankheitsverlauf verhindert, stellt es nicht mehr auf – übrigens im Gegensatz zu allen anderen Impfstoffen, bei denen ein Schutz vor der jeweiligen Infektion konstatiert wird. Wie wirksam diese „aktive Immunisierung“ ist und wie lange sie anhält, ist offensichtlich nicht bekannt. Inzwischen wird dieser „Impfstoff“ sogar Personen unter 12 Jahren injiziert.

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Gerichtstermin – leben wir noch in einem Rechtsstaat?

Um meine augenblickliche Antwort auf die letzte Frage zu geben: Bedingt.

Die Badische Zeitung hat es sich nicht nehmen lassen, nochmal ein altes Bild rauszukramen. Schon daran sieht man, dass es nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um die mediale Beschädigung von Andersdenkenden und Minderheiten geht. Herr Hirt von der Badischen Zeitung sollte sich schämen.

Die Oberbadische Zeitung ist etwas moderater in ihren Aussagen, lässt es sich aber auch nicht nehmen, die alten Bilder wieder zu veröffentlichen. Auch hier scheint die mediale Beschädigung von andersdenkenden Minderheiten und die Aufstachelung des „Volkszorns“ gegenüber selbsdenkenden Menschen im Vordergrund zu stehen.

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Hinweis auf die Klage Wodarg ./. Volksverpetzer

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Sehr geehrte Frau Dammann

Vielleicht interessiert Sie als Juristin die heute eingereichten Klage von Dr. Wodarg gegen das Magazin „Volksverpetzer“. Denn diese Klage betrifft indirekt auch Sie und die gesamte Verwaltung des Landkreises.

Das Magazin „Volksverpetzer“ muss nun nämlich (unter anderem) gerichtsfest beweisen, dass die PCR-Tests wirklich geeignet sind um Infektionen nachweisen, und dass nicht-symptomatische „Infizierte“ (also positiv getestete) Menschen andere Menschen anstecken können.

Diese beiden Annahmen konnten schon vor einem portugiesischen Berufungsgericht nicht nachgewiesen werden.

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