Gerichtstermin – leben wir noch in einem Rechtsstaat?

Um meine augenblickliche Antwort auf die letzte Frage zu geben: Bedingt.

Die Badische Zeitung hat es sich nicht nehmen lassen, nochmal ein altes Bild rauszukramen. Schon daran sieht man, dass es nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um die mediale Beschädigung von Andersdenkenden und Minderheiten geht. Herr Hirt von der Badischen Zeitung sollte sich schämen.

Die Oberbadische Zeitung ist etwas moderater in ihren Aussagen, lässt es sich aber auch nicht nehmen, die alten Bilder wieder zu veröffentlichen. Auch hier scheint die mediale Beschädigung von andersdenkenden Minderheiten und die Aufstachelung des „Volkszorns“ gegenüber selbsdenkenden Menschen im Vordergrund zu stehen.

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Politikvorschlag: Reform der Medienfinanzierung

Auch wenn immer wieder die Unabhängigkeit der Medien – insbesondere der Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – betont wird, zeigt beispielsweise die soziologische Untersuchung der ARD- und ZDF- Sondersendungen zu Corona, dass die Medien in bestimmten, politisch umstrittenen Bereichen nicht immer neutral sind. Abgesehen von unverhältnismäßig hohen Bezügen der Verantwortlichen gibt es auch personelle Verflechtungen in die Politik, wie man sie eigentlich nur aus nicht wirklich demokratischen Ländern kennt. Finanziert wird dieses weltweit einzigartige System durch einen Zwangsbeitrag pro Haushalt und Unternehmen, der unabhängig von der Nutzung ist und oft mit harten Bandagen eingetrieben wird. Die rechtlichen Grundlagen sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag niedergelegt, die Ermittlung des Finanzbedarfes wird im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt – beides sind Verträge zwischen den Bundesländern, denn Medienpolitik ist Ländersache.

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Die Badische Zeitung blamiert sich erneut

Für eine Zeitung, die einen gewissen Anspruch hat, ist das Verhalten der BZ in den letzten Monaten nur noch traurig und bestürzend.

Anders als die Oberbadische Zeitung, die einen zwar kurzen, aber doch neutralen Bericht über die erste Querdenker-Demo in Lörrach brachte, wurde diese von der BZ total ignoriert – obwohl sie noch nicht einmal die Redaktion verlassen müssten um zu berichten, denn die Demo fand direkt unter den Fenstern des Lörracher Redaktionsbüros statt. Das ist Blamage Nummer eins.

Blamage Nummer zwei ist die Art und Weise, wie sie versucht, unliebsamen Kommentatoren das Schreibrecht zu entziehen – mit fadenscheinigen Hinweisen auf ihre Netiquette. So wurde mir (zu wiederholte Male) das Schreibrecht entzogen, mit einer ziemlich peinlichen Begründung. Es ging um Kommentare zum Thema Impfen bei diesem Artikel.

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Die Pöbeleien der lokalen Presse

Eigentlich gibt es einen Pressekodex. Dieser scheint aber seit dem Beginn der Corona-Maßnahmen endgültig außer Kraft gesetzt zu sein, auch die Presse – hier die sich selber als „liberal“ bezeichnende Badische Zeitung – beginnt, mit unverholenen Drohungen und Pöbeleien in den sozialen Medien um sich zu werfen. Sie scheinen nicht zu merken, dass sie damit den Ast, auf dem sie sitzen, selber absägen.

Was ist geschehen? Im Lörracher Klinikum ist ein 79jähriger Mensch, der an multiplen Vorerkrankungen und chronischer Abwehrschwäche litt und keine intensivmedizinische Behandlung wünschte, mit der Covid-19-Diagnose (also positiv getestet) gestorben. Er wurde offensichtlich von einem 70-jährigen Menschen angesteckt, mit dem er sich das Zimmer teilte. Abgesehen davon, dass ich es als grob fahrlässig empfinde, einen Menschen mit chronischer Abwehrschwäche, der deshalb in Behandlung kommt, nicht in einem Einzelzimmer zu behandeln, ist eine Virusinfektion für Menschen mit multiplen Vorerkrankungen und chronischer Abwehrschwäche immer potentiell tödlich, egal ob das Virus Influenza oder Corona heisst oder ob es sich um Krankenhauskeime handelt.

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