Zur Allgemeinverfügung zum Verbot von Spaziergängen in Schopfheim

Guten Tag Frau Dammann

Als Juristin sind Sie sich hoffentlich im Klaren, dass Ihre Allgemeinverfügung zum Verbot von Spaziergängen in Schopfheim keiner rechtlichen Prüfung standhält.

Dies ist auch daran zu sehen, dass entscheidende Punkte Ihrer Begründung haltlos sind.

Deshalb einige Worte zu der „Begründung.

Es gibt  zur Zeit zwar einen Anstieg positiver Tests, aber keinen signifikanten Anstieg in der Belegung der Betten durch Corona-Erkrankte im Landkreis Lörrach. Von einer „besorgniserregenden Situation“ kann also keine Rede sein. Weiterhin sollte die „Inzidenz“ – da sie ja von der Anzahl der Testungen abhängig ist – kein Maßstab mehr sein.

Da das Treffen von Menschen in Stammtischen etc. nicht mehr möglich ist, vor allem auch für Menschen, die sich keine experimentellen Gentherapie, genannt Corona-„Impfung“, injizieren lassen wollen, liegt es in der Natur der Sache, dass sich diese Menschen austauschen und treffen wollen. Dies mit einem gemeinsamen Spaziergang zu verbinden, sollte aus gesundheitlichen Gesichtspunkten gefördert und nicht verboten werden. Vor allem ist es ja auch im Sinne der Psychohygiene bekannterweise schädlich und das Immunsystem schwächend, wenn Menschen keinen Austausch mehr mit anderen Menschen pflegen können. Dabei ist der virtuelle Austausch kein Ersatz für reale Treffen. Da dieser Austausch in den letzten Monaten immer eingeschränkter wurde, z.B. durch das Verbot von häuslichen Treffen von unge“impften“ Menschen, ist das Bedürfnis nach Austausch verständlich und sollte auch unter dem Gesichtspunkt der Psychohygiene und der Stärkung des Immunsystems nicht behindert werden.

Weiterhin ist die von Ihnen genannte Zahl von 1.200 Menschen in Schopfheim falsch. Glaubwürdige Zählungen durch Anwesende sprechen von 410 Menschen, die an diesem Abend durch Schopfheim einen Spaziergang gemacht haben. Diese Zahl wurde offensichtlich absichtlich falsch dargestellt, um das am 10.1. aufgebotene martialische Polizeiaufgebot in Schopfheim zu rechtfertigen bzw. überhaupt erst zu ermöglichen. Hier fordere ich Sie auf, den Urheber der falschen Berichterstattung ausfindig zu machen.

Am 10.1. wurden in Schopfheim über 100 Polizisten aufgeboten, um Menschen an einem gemeinsamen Spaziergang zu hindern. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? Was hat dieser „Aufzug“ gekostet, wer hat ihn bestellt und wer bezahlt ihn?

Wenn es keine allgemeine Pflicht zum Maskentragen im Freien gibt, warum sollen dann Menschen die z.B. eine Kerze mitführen, Masken tragen? Welchen Sinn macht es, im Freien nur von ausgewählten Menschengruppen Abstandsregeln zu fordern, während z.B. in Bus und Bahn dichtes Gedränge herrscht?

Seit wann ist es verboten, sich auf einem Messenger-Dienst zu einem Spaziergang zu verabreden?

Auf Grund der geschilderten Zusammenhänge, insbesondere der Nutzung der eindeutig falschen Anzahl an Spaziergängern in Schopfheim am 3.1., sind weder Ihre Begründung noch die in Abschnitt III aufgeführten rechtlichen Elaborate belastbar.

Sie schreiben zu Recht, „Eine das Versammlungsrecht beschränkende Verfügung darf nur ergehen, wenn bei verständiger Würdigung sämtlicher erkennbarer Umstände die Durchführung der Versammlung so wie geplant mit hoher Wahrscheinlichkeit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verursacht.“ Es fragt sich, wie Sie eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch einige Spaziergänger, die sich zu einem gemeinsamen Spaziergang verabredet haben, begründen wollen. Die BZgA schreibt zu der von Ihnen kolportierten Ansteckungsgefahr durch gemeinsame Spaziergänge: „Im Freien können sich Aerosole dagegen nicht anreichern, denn sie werden durch die Luft abtransportiert. Es besteht lediglich ein geringes Risiko sich anzustecken, wenn man sich beispielsweise für längere Zeit gegenübersteht und unterhält.“ Gerade bei gemeinsamen Spaziergängen steht man sich ja nicht gegenüber, sondern läuft nebeneinander und unterhält sich.

Weiterhin ist zu bezweifeln, dass es sich bei der in Ziffer 1 bezeichneten Aktionen um öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne des Versammlungsgesetzes handelt. Dann wäre jede Wanderung des Schwarzwaldvereins, jeder gemeinsame Spaziergang mehrerer Personen aus unterschiedlichen Haushalten als eine solche Veranstaltung einzustufen.

Wie Sie sehen, handelt es sich bei Ihrer Anordnung um eine unverhältnismäßige Aktion, die nur als Schikane bezeichnet werden kann und dem Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Recht massiv widerspricht. Ein Gegenteil kann auch nicht durch nicht genau spezifizierte und auf einzelne Personen zurückzuführende pauschale Aussagen von Äußerungen in Messenger-Diensten bewiesen werden, da diese Dienste öffentlich sind und jeder, also auch Menschen die nicht an den Spaziergängen teilnehmen sondern diesen bewusst einen Charakter einer anmeldepflichtigen Versammlung geben wollen, äußern kann.

Ich bin von Ihrer Anordnung nicht betroffen, allerdings habe ich große Besorgnis, da Sie schon wieder eine mediale Berichterstattung als Grundlage für freiheitseinschränkende „Maßnahmen“ nehmen, insbesondere die Begründung durch die angeblich 1,200 Spaziergänger in Schopfheim am 3.1. (dies korrespondiert mit Ihrer früheren Begründung, dass wir in Lörrach doch „keine Bilder wie in Bergamo“ haben wollen, wobei hier ja inzwischen zweifelsfrei bewiesen ist dass es damals in Bergamo keine außergewöhnlich hohe Sterberate gab). Wird im Landratsamt also wirklich Politik auf Grund von offensichtlich falscher Medienberichterstattung gemacht? Es wäre eine Frage des gesunden Menschenverstandes gewesen, die Zahl von 1.200 Spaziergängern in Schopfheim zu hinterfragen. Dass dies nicht geschehen ist und dass diese Zahl in einer Allgemeinverfügung als eine entscheidende Begründung auftaucht, zerstört den Glauben an die Verhältnismäßigkeit und Verlässlichkeit der Politik des Landkreises weiter, denn wenn die Grundlagen einer Entscheidung nicht sorgfältig geprüft und verifiziert, sondern nur aus nicht belastbaren Medienberichten herangezogen werden, können die darauf fußenden Entscheidungen ebenfalls nicht richtig und ausgewogen sein.

Dass es anders geht, zeigt beispielsweise Marco Steffen, der Oberbürgermeister von Offenburg, der ein Verbot von Spaziergängen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ablehnt.

Ich bitte Sie deshalb, diese Allgemeinverfügung wieder zurückzunehmen und sich dem deeskalierenden und verhältnismäßigen Kurs von OB Steffen anzuschließen.

In Bezug auf § 4 Abs 2 unserer Geschäftsordnung bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden konkreten Fragen:

  1. Woher stammt die Zahl von 1.200 Spaziergängern in Schopfheim am 3.1. und wie haben Sie diese nachgeprüft?
  2. Wer hat den Polizeieinsatz in Schopfheim am 10.1. veranlasst?
  3. Wie viele Polizisten waren am 10.1. in Schopfheim anwesend und wie hoch sind die Kosten dieses Einsatzes?

Ich erwarte Ihre Antwort bis Mittwoch, 19.1., 12 Uhr.

Mit vielen Grüssen

Dietmar Ferger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert